Nachschulung bei einem Führerschein auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger / ASF)

1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 300-400 €. Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, der eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 Stunden, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 Minuten abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.

2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.

3. Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung nach Punkt 2 erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten aus Punkt 2 bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.

Als A-Verstöße gelten:

  • Unfallflucht

B-Verstöße sind :

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • Mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen Sie statt dessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind, dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen, sorgen Sie dafür, daß der Verkehr nicht behindert wird und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar. Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei anzurufen als umgekehrt.

  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Zu dichtes Auffahren
  • “Geisterfahren” auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Rotlichtmißachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluß
  • Überholen im Überholverbot

In Sonneberg gibt es einige Fahrschulen die Aufbauseminare (ASF & ASP) durchführen. Diese Fahrschulen führen jeweils nacheinander dieses Seminar durch. Welche Fahrschule in Sonneberg derzeit an der Reihe ist kann man unter der Telefonnummer : 036703/ 80302 bei der Fahrschule Pechtold erfahren und sich gegebenenfalls auch gleich anmelden.

In Coburg gibt es einige Fahrschulen die Aufbauseminare (ASF & ASP) durchführen. Diese Fahrschulen führen jeweils nacheinander dieses Seminar durch. Welche Fahrschule in Coburg derzeit an der Reihe ist kann man unter der Telefonnummer : 09561/ 26468